Die HILF!GmbH erbringt Leistungen ausschließlich zu den
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind
Voraussetzung für die Annahme Ihrer Anmeldung oder Buchung:
Reservierung,
Anmeldung, Anmeldebestätigung, Zusage
- Sie können gern eine Reservierung vornehmen lassen, die wir bis
maximal 2 Wochen vor Schulungsbeginn offen halten. Geht bis dahin
keine verbindliche Bestellung für diesen Seminarplatz bei uns ein,
kann der reservierte Platz von uns an einen anderen Interessenten
vergeben werden.
- Verbindliche Bestellungen für einen Seminarplatz können Sie uns
schriftlich oder per Telefax, per Email oder auch über unsere
Homepage zusenden, dort steht ein Anmeldeformular zur Verfügung. Da
die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir möglichst
frühzeitige Anmeldungen. Wir berücksichtigen diese in der
Reihenfolge ihres Einganges. Anmeldeschluss ist zwei Wochen vor
Kursbeginn, er kann unsererseits auf eine Woche vorher oder noch
später gelegt werden.
- Nach Ihrer schriftlichen Bestellung erhalten Sie von uns
umgehend per Telefax oder Email eine Anmeldebestätigung. Diese
bedeutet allerdings noch keine Kurszusage.
- Die Kurszusage per Telefax oder Email erhalten Sie, sobald uns
genügend Anmeldungen vorliegen.
- Durch Ihre Anmeldung erklären Sie sich mit der elektronischen
Verarbeitung und Speicherung Ihrer Daten für interne Zwecke
einverstanden.
- All dies gilt auch für Konferenzen und andere offene
Veranstaltungen, wenn es nicht in der Ankündigung oder im Programm
anders angegeben ist.
Kursvoraussetzungen
Für die Teilnahme an manchen unserer Schulungen sind bestimmte
Vorkenntnisse erforderlich, auf die wir in den jeweiligen
Kursbeschreibungen hinweisen. Wir bitten Sie, diese zu
berücksichtigen oder uns anzurufen, wenn Sie Fragen dazu haben.
Gern beraten wir Sie dann bei der Auswahl der für Sie richtigen
Schulungen.
Preise
Offene Schulungen in Deutschland:
- Es gelten die in unserem aktuellen Schulungsprogramm
angegebenen Kursgebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Irrtümer und Preisänderungen behalten wir uns vor. Das aktuelle
Programm mit
unseren Schulungen, Terminen und Gebühren ist auf unserer Homepage
abrufbar.
- In der Kursgebühr sind enthalten: die Veranstaltungsunterlagen,
die Pausenerfrischungen, das gemeinsame Mittagessen und die
erforderliche Nutzung der technischen Einrichtungen und Systeme in
unseren Kursräumen.
Offene Schulungen auf Madeira:
Es gilt dasselbe wie in Deutschland, hinzukommen folgende
Besonderheiten:
- In der Kursgebühr ist kein Flugticket enthalten. Zu den Übungen
bringt jeder Teilnehmer seinen eigenen Laptop Computer mit.
Inhouse-Schulungen (= firmenspezifische Schulungen, in Ihrem
Hause oder auerhalb):
Die Preise richtet sich nach Art und Dauer der Schulung. Bitte
fragen Sie uns, gern erstellen wir Ihnen ein detailliertes
Angebot.
Consulting/Beratung:
Der Preis richten sich nach Art und Dauer der Beratung, auf
Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein Angebot.
Hard- und Softwareentwicklungen:
Die Preise richten sich nach Aufwand und Dauer. Bitte sprechen
Sie mit uns, gern erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein detailliertes
Angebot.
Konferenzen und andere offene Veranstaltungen:
Je nach Ankündigung oder Programm.
Zahlung
- Rechnungen sind stets mit Erhalt fällig.
- Rechnungsbeträge sind ungekürzt und ausschlielich in EUR für
uns spesenfrei zu begleichen.
- Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer als Überweisung
auf unser in der Rechnung angegebenes Konto, per Scheck oder
Kreditkarte zu entrichten.
- Wir behalten uns vor, Teilnehmer vom Seminar auszuschließen,
deren unsere Rechnung vor Kursbeginn noch nicht beglichen
ist. Nur falls der Zahlungseingang wegen sehr kurzfristiger
Anmeldung oder Zusage nicht mehr vor Kursbeginn möglich gewesen
sein sollte, können Sie den Rechnungsbetrag auch am ersten Kurstag
per Scheck, Barzahlung oder Kreditkarte begleichen.
- Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Schulung aus Gründen, die
Sie selber zu vertreten haben, berechtigt nicht zur Minderung der
Seminargebühr.
- Falls Sie aus dem Ausland bestellen, so tragen Sie alle bei
Begleichung der Rechnung anfallenden Bankspesen.
- Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist generell
ausgeschlossen.
Hotel
Eine Beschreibung der Hotels in Oberhaching und Umgebung finden
Sie auf der Hotelliste unserer Homepage.
Stornierung,
Umbuchung
Stornierung oder Umbuchung einer Anmeldung müssen schriftlich
oder per Fax erfolgen. Bei Postsendungen ist nicht das Datum des
Poststempels, sondern das Datum des Eingangs bei uns
ausschlaggebend. Ein nach 16:30 Uhr eingegangenes Telefax gilt als
am nächsten Arbeitstag erhalten. Als Arbeitstage gelten im
Folgenden die Werktage von Montag bis einschließlich Freitag ohne
bayerische oder andere gesetzliche Feiertage.
Offene Schulungen in Deutschland:
- Stornierung oder Umbuchung bis zum 16. Arbeitstag vor
Seminarbeginn sind kostenlos.
- Bei Stornierung oder Umbuchung vom 15. bis 11. Arbeitstages vor
Seminarbeginn werden 50% der regulären Seminargebühr fällig, ohne
Berücksichtigung von Rabatten. Nach ungekürzter Begleichung des
Rechnungsbetrages zum Fälligkeitsdatum behalten wir uns vor, Ihnen
ohne Rechtsanspruch kulanterweise einen Gutschein für die
angemeldete Person zu erteilen. Diese darf damit die betreffende
Schulung innerhalb eines Jahres zum halben Preis nachholen. Der
Gutschein ist nicht auf andere Personen oder andere Seminarthemen
übertragbar und er ist bei erneuter Buchung mit anzugeben.
- Bei Rücktritt oder Umbuchung ab dem 10. Arbeitstag vor
Seminarbeginn ist die volle Seminargebühr fällig. Nach ungekürzter
Begleichung des Rechnungsbetrages zum Fälligkeitsdatum behalten wir
uns vor, Ihnen ohne Rechtsanspruch kulanterweise einen Gutschein
für die angemeldete Person zu erteilen. Diese darf damit die
betreffende Schulung innerhalb eines Jahres kostenlos nachholen.
Dieser Gutschein ist nicht auf andere Personen oder andere
Seminarthemen übertragbar und er ist bei erneuter Buchung
anzugeben.
- Bleiben Sie ohne Rücktritt oder Umbuchung dem Seminar fern, so
ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. In diesem Fall ist
keine Gutschrift möglich.
- Anstelle eines Rücktritts oder einer Umbuchung haben Sie das
Recht, ohne Mehrkosten schriftlich einen anderen Mitarbeiter Ihres
Hauses als Ersatzteilnehmer zu benennen und zum selben Termin der
von Ihnen gebuchten Schulung zu schicken.
- Wenn nicht anders vermerkt in Ankündigung oder Programm, so
gelten diese Regelungen auch für Konferenzen und andere offene
Veranstaltungen. Gutscheine für eine spätere Teilnahme sind nur bei
offenen Schulungen möglich, sofern es sich nicht um einmalige
Veranstaltungen handelt.
Offene Schulungen auf Madeira:
Bei Rücktritt oder Umbuchung einer Anmeldung bezüglich einer
Offenen Schulung auf Madeira gelten dieselben Regelungen wie in
Deutschland, hinzu kommen allerdings folgende Besonderheiten:
- Wir behalten uns das Recht vor, bei geringer Teilnehmerzahl den
Kurs in Oberhaching stattfinden zu lassen.
Inhouse-Schulungen (firmenspezifische Schulungen oder
Workshops):
- Bei Rücktritt von der Buchung einer Inhouse-Schulung ist der
sich aus Anzahl der Tage und Tagessatz ergebende Seminarpreis
fällig (ohne Teilnehmergebühr, Spesen und Reisekosten des
Trainers). Sollten wir zu dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes bereits
Vorleistungen wie spezielle Vorbereitung, spezifischen
Materialeinkauf oder ähnliches erbracht haben, so kommen die Kosten
dafür noch hinzu, ebenso eventuelle Stornogebühren für Reisetickets
oder ähnliches.
- Die Umbuchung einer Inhouse-Schulung kann nur zu einem mit uns
abgestimmten Termin erfolgen und muss von uns schriftlich bestätigt
werden. Sie ist bis zur elften Woche vor Seminarbeginn
kostenlos.
- Bei Umbuchung ab der zehnten Woche vor Seminarbeginn stellen
wir nach Erhalt eine Terminausfallgebühr in Rechnung. Sie setzt
sich zusammen aus Anzahl der Tage und Tagessatz der betreffenden
Schulung (oder entspricht dem vereinbarten Pauschalpreis abzüglich
ersparter Aufwendungen). Sollten uns Stornogebühren für
Reisetickets oder ähnliches anfallen, so kommen diese zu der
Terminausfallgebühr hinzu. Diese Rechnung
ist innerhalb von 10 Tagen zu begleichen.
- Erfolgte die Umbuchung noch innerhalb der zehnten und siebten
Woche vor Seminarbeginn und wurde die Terminausfallgebühr zum
Fälligkeitsdatum ungekürzt beglichen, so behalten wir uns vor,
Ihnen ohne Rechtsanspruch kulanterweise eine Gutschrift in Höhe von
50% der Terminausfallgebühr zu erstellen. Sie wird mit der
eigentlichen Seminarrechnung, die erst nach Durchführung der
Schulung gestellt wird, verrechnet.
- Erfolgte die Umbuchung noch innerhalb der sechsten und fünften
Woche vor Seminarbeginn und wurde die Terminausfallgebühr zum
Fälligkeitsdatum ungekürzt beglichen, so behalten wir uns vor,
Ihnen ohne Rechtsanspruch kulanterweise eine Gutschrift in Höhe von
20% der Terminausfallgebühr zu erstellen. Sie wird mit der
eigentlichen Seminarrechnung, die erst nach Durchführung der
Schulung gestellt wird, verrechnet.
- Bei Umbuchung ab der vierten Woche vor Seminarbeginn ist keine
Gutschrift der Terminausfallgebühr möglich.
Consulting:
Bei Rücktritt und Umbuchung von Consulting-Leistungen gelten
dieselben Regelungen wie bei Inhouse-Schulungen.
Haftung
- Alle unsere Schulungen, Beratungen und Entwicklungen werden von
unseren Mitarbeitern mit Sachkunde und der größtmöglichen Sorgfalt
vorbereitet und gestaltet. Aufmerksame Teilnehmende können das
Seminar- oder Beratungsziel erreichen - für den Erfolg haften wir
jedoch nicht. Wir haften, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur
für durch uns und unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden einmalig bis zu einem Gesamtbetrag
in Höhe der entrichteten Seminar- bzw. Beratungsgebühr, höchstens
jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von 15.000 EUR. Eine
weitergehende Haftung und jede
Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich
mit der Abgabe der Buchung ausgeschlossen.
- Wir behalten uns das Recht vor, bei Bedarf auch freie
Mitarbeiter einzusetzen, Trainer zu tauschen und Termine von
Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen zu verschieben oder
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, durch höhere Gewalt,
Erkrankung des Dozenten oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse
abzusagen. Bei Ausfall oder Verschiebung einer Veranstaltung
besteht kein Anspruch auf Durchführung. Wir können in diesem
Fall nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten und
Arbeitsausfall verpflichtet werden. Bei der Absage einer offenen
Veranstaltung durch uns werden wir versuchen, die Teilnehmer auf
einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort
umzubuchen, sofern diese damit einverstanden sind. Wenn nicht,
erstatten wir die gegebenenfalls schon bezahlten Seminargebühren
natürlich zurück. Bei Absage einer Inhouse-Schulung, Beratung oder
Entwicklung durch uns vereinbaren wir einen neuen Termin mit Ihnen.
Solange wir Ersatztermine und/oder Ersatzmitarbeiter vorschlagen
können, haben Sie keinen Anspruch zur kostenfreien oder
kostenreduzierten Stornierung der bei uns gebuchten Leistung.
- Für mittelbare Schäden durch Ausfall einer Schulung, Konferenz
oder anderen Veranstaltung, Beratung oder Entwicklung, insbesondere
entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird von uns nicht
gehaftet.
- Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung bei Verlust oder
Beschädigung des Eigentums von Veranstaltungsteilnehmern oder
Dritten oder bei Unfällen. Dies trifft auch zu für Schäden, die
durch Viren auf kopierten Datenträgern und public domain Software
entstehen können.
- Von Veranstaltungsteilnehmern oder Dritten mitgebrachte
Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner
eingespielt werden. Das Herstellen einer Netzwerkverbindung
zwischen einem unserer und einem von Teilnehmern oder Dritten
mitgebrachten Rechner ist ebenfalls untersagt. Sollte uns durch
Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
Copyright,
Urheberschutz und eingetragene Warenzeichen
- Wir behalten uns das Recht vor, Schulungsunterlagen und
-inhalte zu aktualisieren oder zu modifizieren.
- Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der
Vervielfältigung der Schulungs- oder Veranstaltungsunterlagen oder
Teilen daraus, sind uns vorbehalten. Die Unterlagen dürfen ohne
unsere schriftliche Genehmigung weder im Ganzen noch in Teilen in
irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung,
reproduziert, an Dritte weitergegeben oder, insbesondere unter
Verwendung elektronischer oder andersartig verarbeitender Systeme,
vervielfältigt, verarbeitet oder zu öffentlichen Wiedergaben
benutzt werden.
- In unseren Kursen wird Software eingesetzt, die durch Urheber-
und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf deshalb weder
kopiert noch in sonstiger Form verarbeitet werden und auch nicht
aus unseren Kursräumen entfernt werden. Wir übernehmen keine Gewähr
dafür, dass die während unserer Dienstleistungen erwähnten
Verfahren, Produkte oder Namen frei von Schutzrechten Dritter
sind.
Abwerbungsverbot
Aufgrund des außerordentlichen Vertrauensverhältnisses, welches
für die Zusammenarbeit mit unseren Kunden bei der Weitergabe
komplexer und subtiler Betriebsverfahrensweisen nötig ist,
verpflichten wir uns zur Geheimhaltung. Aus demselben Grund wird
ausdrücklich vereinbart, dass sich unsere Auftraggeber für die
gesamte Laufzeit des Vertragsverhältnisses einschließlich einer
Nachfolgekarenzzeit von 24 Monaten dazu verpflichten, es zu
unterlassen, mittelbar oder unmittelbar auf von uns eingesetzte
feste und freie Mitarbeiter mit dem Ziel einzuwirken, diese zur
Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder eines freien
Mitarbeiterverhältnisses mit unserem Auftraggeber oder
dazugehörigen Konzernfirmen zu veranlassen (Abwerbung).
Verstößt unser Auftraggeber gegen diese
Unterlassungsverpflichtung, so ist von ihm für jeden Monat, den der
von uns abgeworbene feste oder freie Mitarbeiter bei uns
beschäftigt war, maximal aber für einen Zeitraum von 12 Monaten,
eine Vertragsstrafe von jeweils Euro 5200,00 an uns zu
bezahlen.
Sonstiges und
Gerichtsstand
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine
wirksame Bestimmung als vereinbart anzusehen, welche dem Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht.
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen in jedem
Fall unserer schriftlichen Zustimmung.
- Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Firmensitz,
sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen eines
Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde,
ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Für das Vertragsverhältnis und seine Durchführung gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand: 05.Juni 2007)